Rechtsprechung
VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Nunmehr hat auch das Bundesverwaltungsgericht im März 2016 in mehreren Verfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Urteile vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 u. a. -).Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, da die Frage, ob der Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar ist, inzwischen höchstrichterlich geklärt ist (BVerwG, Urteile vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 u. a. -).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Der Gesetzgeber ist zum Zwecke der typisierenden Gestaltung und Vereinfachung von Massenerscheinungen befugt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen, das nach den vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend widergibt (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Sichergestellt bleiben muss, dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Ausmaße für den Bürger voraussehbar und berechenbar ist sowie dass eine Gerichtskontrolle ermöglicht wird (z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.3. 2004 - 1 BvF 3/92). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Der Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zur Steuer nicht voraussetzungslos, vorteilsunabhängig und zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben erhoben (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.5.2014 - VGH B 35/12; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 15.5.2014 - 8 VII 12 und 24 VII 12). - BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann hingegen ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschluss vom 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95). - VG Freiburg, 24.06.2015 - 2 K 588/14
Rundfunkbeiträge für Erst- und Zweitwohnung
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Den Bescheiden ist nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont in hinreichender Art und Weise zu entnehmen, dass die Rundfunkbeiträge von der beklagten Rundfunkanstalt und nicht vom "... Beitragsservice" festgesetzt worden sind (vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 24.06.2015 - 2 K 588/14 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 06.05.2015 - 5 L 702/15.WI -, jeweils zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14
Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht; …
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14). - VG Wiesbaden, 06.07.2015 - 5 L 702/15
Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen
Auszug aus VG Schleswig, 27.07.2016 - 4 A 138/14
Den Bescheiden ist nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont in hinreichender Art und Weise zu entnehmen, dass die Rundfunkbeiträge von der beklagten Rundfunkanstalt und nicht vom "... Beitragsservice" festgesetzt worden sind (vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 24.06.2015 - 2 K 588/14 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 06.05.2015 - 5 L 702/15.WI -, jeweils zitiert nach juris). - VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14
Zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2017 - 2 A 1815/15
Anknüpfen der Erhebung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung
Ebenso: OVG Sch.-H., Urteil vom 27. Juli 2016 - 4 A 138/14 -, juris Rn. 55.; VGH Rh-Pf, Urteil vom 13. Mai 2014 - VGH B 35.12 -, juris Rn. 54.